Teil 2: St. Sebastianus-Junggesellenbruderschaft nach ca. 1620

Teil 4: St. Antonius-Bruderschaft 1629

Die heutige Vereinigte St. Antonius- und St. Sebastianus-Bruderschaft Hinsbeck teilte sich um 1620 in eine St. Antonius-Bruderschaft und in eine St. Sebastianus-Junggesellenbruderschaft. In den im Jahre 1629 erstellten neuen Bruderschafts-Statuten wird nur noch die St. Antonius-Bruderschaft genannt. Die Mitgliedschaft von „jungen Schützen“ wird untersagt, für sie bestand anscheinend die St. Sebastianus-Junggesellenbruderschaft. Ein genaues Datum für diese Teilung ist nicht bekannt.

Das Bruderschaftsbuch sagt auch etwas aus über den Hauptzweck der St. Antonius-Bruderschaft in dieser Zeit. Durch zahlreiche Stiftungen bezog sie jährlich 25 Roggen-Renten (Renten = Zahlungen), 28 Geld-Renten sowie 2 Wachs-Renten, die größtenteils für die Armenfürsorge verwandt wurde. Das Getreide wurde verkauft bzw. zu Brot gebacken, das an die Armen in Hinsbeck verteilt wurde. Dies geht auch aus Kirchenrechnungen zwischen 1716 und 1807 hervor. Durch die Wachs-Renten wurde gesichert, dass vor dem Antonius-Altar in der Kirche immer ein Licht brannte.

Zwar sind in diesem Buch auch die 1629 erneuerten Statuten der St. Antonius-Bruderschaft eingetragen, doch ist über das Geschehen innerhalb der Bruderschaft nach 1629 wenig bekannt. Der 1. Mai war als „Vogelschusstag“ festgelegt. Weiter wurde festgelegt: „Wer den Vogel abschießt, soll „jarlich seinen Paerdts deinst [Pferdedienst] oder funff und zweinthich morgen ardtslandts [fünfundzwanzig Morgen Ackerland] frei haben und behalten.“ Der König war verpflichtet, der Bruderschaft „eine Kanne Biers oder vier Gulden davor oder auff Kirmestagh ein fett Kalff geben.“ Darüber hinaus waren die Schützenkönige verpflichtet, dem Schützensilber jeweils ein Schild hinzuzufügen. 

 

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© Vereinigte St.Sebastianus - St.Antonius-Bruderschaft 1464 Nettetal-Hinsbeck e.V.